Preisliste gültig ab 1. 1. 2025

Auf der Grundlage von Abschnitt 21 des Gesetzes Nr. 13/1997 über Straßen in seiner geänderten Fassung und der Mitteilung des Verkehrsministeriums Nr. 306/2024 Slg. siehe https://www.e-sbirka.cz/sb/2024/306 werden die Sätze der Zeitgebühr ab dem 1. Januar 2025 wie folgt festgelegt:
Standardtreibstoff
Biomethan
Erdgas

CNG und LNG (gilt nicht für LPG)

Plug‑in‑Hybrid

(CO₂ max 50 g/km)

Elektrizität oder Wasserstoff
Dieser Satz gilt automatisch für in der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen Sie eine Befreiung beantragen
Standardtreibstoff
2.440 CZK
Biomethan
1.220 CZK
Erdgas

CNG und LNG (gilt nicht für LPG)

1.220 CZK
Plug‑in‑Hybrid

(CO₂ max 50 g/km)

610 CZK
Elektrizität oder Wasserstoff
Dieser Satz gilt automatisch für in der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen Sie eine Befreiung beantragen
0 CZK
Standardtreibstoff
460 CZK
Biomethan
230 CZK
Erdgas

CNG und LNG (gilt nicht für LPG)

230 CZK
Plug‑in‑Hybrid

(CO₂ max 50 g/km)

110 CZK
Elektrizität oder Wasserstoff
Dieser Satz gilt automatisch für in der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen Sie eine Befreiung beantragen
0 CZK
Standardtreibstoff
290 CZK
Biomethan
140 CZK
Erdgas

CNG und LNG (gilt nicht für LPG)

140 CZK
Plug‑in‑Hybrid

(CO₂ max 50 g/km)

70 CZK
Elektrizität oder Wasserstoff
Dieser Satz gilt automatisch für in der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen Sie eine Befreiung beantragen
0 CZK
Standardtreibstoff
210 CZK
Biomethan
100 CZK
Erdgas

CNG und LNG (gilt nicht für LPG)

100 CZK
Plug‑in‑Hybrid

(CO₂ max 50 g/km)

50 CZK
Elektrizität oder Wasserstoff
Dieser Satz gilt automatisch für in der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen Sie eine Befreiung beantragen
0 CZK

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