Wenn Sie zweimal eine Vignette für dasselbe Fahrzeug gekauft haben und sich die Gültigkeitsdauer der gekauften Vignetten ganz oder teilweise überschneidet, können Sie die Erstattung einer der Vignetten beantragen.
Bei zwei identischen Vignetten, z. B. zwei Jahresvignetten, können Sie die Rückgabe der Vignette mit dem späteren Gültigkeitsbeginn beantragen, wenn das Ablaufdatum der Vignette mit dem früheren Gültigkeitsbeginn noch nicht eingetreten ist.
Handelt es sich um zwei unterschiedliche Vignettenarten, z. B. eine Jahresvignette und eine Zehntagesvignette, können Sie nur die Erstattung der Zehntagesvignette beantragen, und zwar nur in den, in den Zahlungsbedingungen festgelegten Fällen.
Fügen Sie Kopien beider (oder aller) Zahlungsbestätigungen bei, die sich auf den Kauf beziehen.
Wenn Sie versehentlich eine Vignette für ein nicht existierendes Kennzeichen gekauft haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Wenn bei einer bestimmten Vignette „CZ“ als Land der Registrierung eingetragen ist, überprüfen wir für Sie die Nichtexistenz des Kennzeichens. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Antrag lediglich eine Kopie der Quittung beifügen.
Wird eine Vignette mit einem anderen Land der Registrierung als „CZ“ ausgefüllt, fügen Sie dem Antrag neben einer Kopie des Zahlungsbelegs bitte auch einen Auszug aus dem Fahrzeugregister des Staates, der Versicherungsgesellschaft oder eines anderen Instituts gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des Staates bei, der als Land der Registrierung angegeben wurde, mit einer amtlichen Übersetzung in die tschechische Sprache (außer für die Slowakische Republik), die die Nichtexistenz des betreffenden Fahrzeugs mit Ausnahme der in den Zahlungsbedingungen aufgeführten Ländern der Registrierung belegt.
Wenn Sie auf Ihrer Vignette irrtümlich ein falsches Zulassungsland angegeben haben, können Sie eine Rückgabe beantragen.
Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Zahlungsbestätigung und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs bei, für das die Vignette erworben werden soll, aus der das falsche Zulassungsland ersichtlich ist.
Wenn Sie eine Vignette für ein befreites Fahrzeug gekauft haben, können Sie eine Rückgabe beantragen.
Fügen Sie eine Kopie der Zahlungsbestätigung und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung oder eines anderen Dokuments bei, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein befreites Fahrzeug handelt.
Wenn Sie eine Vignette für ein Fahrzeug gekauft haben, das nicht der zeitbezogenen Gebühr unterliegt, wie z. B. ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen, ein Motorrad oder einen Anhänger, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Fügen Sie eine Kopie der Zahlungsbestätigung und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung oder eines anderen Dokuments bei, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug nicht der Zeitgebühr unterliegt.
Wenn Sie eine Vignette zu einem höheren Preis für ein Fahrzeug gekauft haben, für das Anspruch auf Öko-Preis besteht, können Sie die Rückerstattung der Preisdifferenz beantragen.
Fügen Sie eine Kopie der Zahlungsbestätigung und eine Kopie der Zulassungsbestätigung oder eines anderen Dokuments bei, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug einen für den Öko-Preis in Frage kommenden Antrieb hat.
Wenn Sie eine Öko-Preis-Vignette für ein Fahrzeug ohne entsprechenden Anspruch gekauft haben, können Sie eine Rückgabe beantragen, allerdings nur dann, wenn Sie auch eine Vignette zum korrekten Preis für dasselbe Fahrzeug für denselben Zeitraum gekauft haben.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der beiden Zahlungsbestätigungen bei.
Wenn Sie eine Vignette auf Grundlage falscher oder unvollständiger Angaben im Zentralen Fahrzeugregister erworben haben, müssen Sie die Angaben zunächst bei der Verwaltungsbehörde einer beliebigen Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich ändern. Näheres finden Sie hier.
Sie können dann eine Rückgabe gemäß Punkt 1 bis 7 beantragen.