Wenn Sie zweimal eine Vignette für dasselbe Fahrzeug gekauft haben und sich die Gültigkeitsdauer der gekauften Vignetten ganz oder teilweise überschneidet, können Sie die Erstattung einer der Vignetten beantragen.
Bei zwei identischen Vignetten, z. B. zwei Jahresvignetten, können Sie die Rückgabe der Vignette mit dem späteren Gültigkeitsbeginn beantragen, wenn das Ablaufdatum der Vignette mit dem früheren Gültigkeitsbeginn noch nicht eingetreten ist.
Handelt es sich um zwei unterschiedliche Vignettenarten, z. B. eine Jahresvignette und eine Zehntagesvignette, können Sie nur die Erstattung der Zehntagesvignette beantragen, und zwar nur in den, in den Zahlungsbedingungen festgelegten Fällen.
Fügen Sie Kopien beider (oder aller) Quittungen für die Vignetten bei, mit denen die Rückerstattung verbunden ist.
Wenn Sie versehentlich eine Vignette für ein nicht existierendes Kennzeichen gekauft haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Wenn bei einer bestimmten Vignette „CZ“ als Land der Registrierung eingetragen ist, überprüfen wir für Sie die Nichtexistenz des Kennzeichens. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Antrag lediglich eine Kopie der Quittung beifügen.
Wird eine Vignette mit einem anderen Land der Registrierung als „CZ“ ausgefüllt, fügen Sie dem Antrag neben einer Kopie des Zahlungsbelegs bitte auch einen Auszug aus dem Fahrzeugregister des Staates, der Versicherungsgesellschaft oder eines anderen Instituts gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des Staates bei, der als Land der Registrierung angegeben wurde, mit einer amtlichen Übersetzung in die tschechische Sprache (außer für die Slowakische Republik), die die Nichtexistenz des betreffenden Fahrzeugs mit Ausnahme der in den Zahlungsbedingungen aufgeführten Ländern der Registrierung belegt.
Wenn Sie auf Ihrer Vignette irrtümlich ein falsches Land der Registrierung angegeben haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Legen Sie dem Antrag eine Kopie der Quittung und eine Kopie der Fahrzeugzulassung jenes Fahrzeugs bei, für das die Vignette gekauft werden sollte, um den Fehler im Land der Registrierung zu belegen.
Wenn Sie eine Vignette für ein befreites Fahrzeug, z. B. ein Elektroauto, gekauft haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Fügen Sie eine Kopie der Quittung und eine Kopie des Fahrzeugbriefes oder eines anderen Dokuments bei, aus dem resultiert, dass es sich um ein befreites Fahrzeug handelt.
Wenn Sie eine Vignette für ein Fahrzeug gekauft haben, das nicht der zeitbezogenen Gebühr unterliegt, wie z. B. ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen, ein Motorrad oder einen Anhänger, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Fügen Sie eine Kopie der Quittung und eine Kopie der Fahrzeugzulassung oder eines anderen Dokuments bei, aus dem sich ergibt, dass für das Fahrzeug keine zeitbezogene Gebühr erhoben wird.
Wenn Sie eine Ökopreis-Vignette für ein Fahrzeug gekauft haben, das hierzu nicht berechtigt ist, können Sie eine Rückerstattung beantragen, allerdings nur, wenn Sie auch eine Vollpreis-Vignette für das gleiche Fahrzeug für den gleichen Zeitraum gekauft haben.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der beiden Quittungen bei.
Wenn Sie eine Vollpreis-Vignette für ein Fahrzeug gekauft haben, das zum Ökopreis berechtigt ist (ein Fahrzeug, das mit Erdgas oder Biomethan betrieben wird), können Sie die Erstattung eines Teils des Preises beantragen.
Fügen Sie eine Kopie der Quittung und eine Kopie der Fahrzeugzulassung oder eines anderen Dokuments bei, das bestätigt, dass das Fahrzeug mit Erdgas oder Biomethan angetrieben wird.