Ab Januar 2021 wird die Liste der befreiten Fahrzeuge geändert
Einreichung des Befreiungsgesuchs
Zum Einreichen der Befreiungsmeldung ist das jeweilige PDF-Formular auszufüllen, das wie folgt zuzustellen ist.
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1
An das festgelegten Datenpostfach für den Schriftverkehr der elektronischen Vignette zusammen mit dem Identifikator ws5mh9w unter https://mojedatovaschranka.cz/.
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2
Per E-Mail an epodatelna@edalnice.cz (elektronisch ausgefülltes PDF-Formular, mit zertifizierter elektronischer Signatur, welche gemäß der besonderen Rechtsvorschrift der eigenhändigen Unterschrift entspricht, andernfalls ist für eine elektronische Konversion des ausgedruckten und ausgefüllten Formulars zu sorgen, die in einer der als Czech Point gekennzeichneten amtlichen Stellen zu beschaffen ist).
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3
In Papierform mittels eines Postdienstleiters, mit amtlich beglaubigter Unterschrift, an die Adresse: Státní fond dopravní infrastruktury, Sokolovská 1955/278, 190 00 Prag 9, Tschechische Republik.
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4
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, ist die Meldung frei zu verfassen und mit gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und mit amtlich beglaubigter Unterschrift zu versehen, bzw. mit einer Vollmacht an den Sitz des SFDI zu senden.
Was ist ab Januar 2021 gültig?
In Tschechien zugelassene, automatisch befreite Fahrzeuge
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Mit Strom oder Wasserstoff angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge (CO2-Emissionswert unter 50 g/km), falls dem Fahrzeug ein spezielles Kfz-Kennzeichen zugeteilt ist.
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Fahrzeuge für den Transport von Personen mit einem tschechischen Behindertenausweis Typ ZTP oder ZTP/P. Bei einer Straßenkontrolle muss der Besitzer des Behindertenausweises Typ ZTP oder ZTP/P im Fahrzeug anwesend sein, sonst kann die Befreiung auf das Fahrzeug nicht bezogen werden. Bei einer Verkehrskontrolle ist die Vorlage des jeweiligen Behindertenausweises ausreichend. Bürger mit einem anderen als in der Tschechischen Republik ausgegebenen Behindertenausweis sind verpflichtet, die elektronische Vignette zu erwerben.
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Fahrzeuge für den Transport von unversorgten Kindern, bei denen eine bösartige Geschwulst oder Hämoblastose behandelt wird. Bei der Straßenkontrolle ist es genügend, den ärztlichen Bericht oder eine andere von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
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Historische Fahrzeuge mit zugeteiltem speziellen Zulassungskennzeichnen und mit dem Ausweis für historische Fahrzeuge.
In Tschechien zugelassene, nach der Einreichung der Meldung befreite Fahrzeuge
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Mit Strom oder Wasserstoff angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge (CO2-Emissionswert unter 50 g/km) ohne spezielles Kfz-Kennzeichen.
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Fahrzeuge, die von den Behindertenheimen betrieben werden, falls sie zum Behindertentransport dienen.
Im Ausland zugelassene, nach der Einreichung der Meldung befreite Fahrzeuge
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Mit Strom oder Wasserstoff angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge (CO2-Emissionswert unter 50 g/km).