DSGVO und personenbezogene Daten

Der Staatsfonds der Verkehrsinfrastruktur verarbeitet in Zusammenhang mit dem Betreiben des Informationssystems der elektronischen Autobahn-Vignette (nachfolgend „Fahrzeugregister“ genannt) personenbezogene Daten und ist der Regelung laut der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und laut dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg., über die Verarbeitung personenbezogener Daten, unterstellt.

Diese Webseite enthält Informationen darüber, welche Daten vom SFDI eingeholt und zu welchem Zweck diese verarbeitet werden, ggf. aus welchen Quellen Ihre personenbezogenen Daten eingeholt werden, wie mit diesen umgegangen wird und wie diese verarbeitet werden.

Diese Webseite enthält außerdem Kontaktdaten, wo Sie detaillierte Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten erhalten und Ihre Rechte im Bereich des Datenschutzes geltend machen können.

Verantwortlicher für Ihre personenbezogenen Daten

Der Verantwortliche für Ihre personenbezogenen Daten ist der Staatsfonds für Verkehrsinfrastruktur (nachfolgend „SFDI“ genannt).

Geschäftssitz: Sokolovská 1955/278, 190 00 Praha 9, Tschechische Republik

Firmenbuchnummer.: 70856508

E‑mail: epodatelna@sfdi.cz

Tel.: +420 222 266 757

Datenbox-ID: ws5mh9w

www.edalnice.cz , www.sfdi.cz

Der SFDI wurde eingerichtet durch das Gesetz Nr. 104/2000 Slg., über den Staatsfonds für Verkehrsinfrastruktur, im Wortlaut späterer Vorschriften.

Mehr Informationen über die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person

Antrag auf Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person

Datenschutzbeauftragter des SFDI

  1. Ing. Jakub Voneš
  2. poverenec@sfdi.cz
Der SFDI als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung bestimmt, welche personenbezogenen Daten und für welche Zwecke diese verarbeitet werden, und ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Anforderungen an den Schutz von personenbezogenen Daten. Die Verarbeiter und Empfänger von personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

1.    Zwecke der Verarbeitung und Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Der SFDI und seine Auftragsverarbeiter verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten sowohl manuell als auch automatisch. Die Erhebung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist mit einer automatisierten Entscheidungsfindung und einem Profiling verbunden.  Diese automatisierte Entscheidungsfindung und das Profiling sind nach dem Gesetz Nr. 13/1997 GBl., Straßengesetz, in der Fassung späterer Vorschriften (im Folgenden „Straßengesetz“ genannt) zulässig. Die Entscheidungsfindung ermöglicht dem Kunden eine automatische Befreiung oder Wertbestimmung der elektronischen Vignette (im Folgenden „Zeitgebühr“ genannt). Alle Ihre personenbezogenen Daten werden durch SFDI-Mitarbeiter oder Mitarbeiter der Auftragsverarbeiter verarbeitet, die an eine Schweigepflicht und und verbindliche interne Regelungen, ggf. vertragliche Beziehungen zwischen SFDI und dem Auftragsverarbeiter bezüglich Datenschutz gebunden sind.

a) Fahrzeugerfassung im IS EDAZ

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder den Verarbeitern (CENDIS, s.p. und bei Zahlung an Verkaufsstellen Česká pošta, s.p. oder ČEPRO, a.s.) folgende Daten gespeichert:

  • Amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes);
  • Beginn und Ende des Zeitraums, für den die Zeitgebühr gezahlt wurde;
  • Angaben zum Antrieb (Biomethan, Erdgas, Plug-in-Hybrid);
  • Bankkontonummer oder (unvollständige) Kreditkartennummer;
  • Datum und Uhrzeit der Auftragserstellung;
  • Datum, Ort und Uhrzeit der Zahlung;
  • E-Mail oder Telefonnummer (falls angegeben)
    • E-Mail zur Übermittlung der Bestätigung;
    • E-Mail zur Übermittlung der Notifizierung;
    • Telefonnummer für die Übermittlung der Notifizierung.
  • Angaben zu:
    • Änderung des Kennzeichens (bei Information aus dem Zentralen Fahrzeugregister oder aus der Meldung);
    • Fahrzeugbefreiung von der Zeitgebühr (bei Information aus dem Zentralen Fahrzeugregister oder aus der Meldung);
    • Wegfall der Befreiungsgründe von der Zeitgebühr (bei Information aus dem Zentralen Fahrzeugregister oder aus der Meldung);
    • Rückerstattung der entrichteten Zeitgebühr (aus der Meldung).

SFDI erhält diese Daten direkt von den Nutzern, den Verarbeitern oder vom Zentralen Fahrzeugregister der Tschechischen Republik (im Folgenden kurz „RSV“ genannt). Bei Nichtangabe der personenbezogenen Daten (Kennzeichen einschließlich des Zulassungslandes, Beginn und Ende des Zeitraums der Zeitgebühr, Angaben zum Antrieb des Fahrzeugs und E-Mail, an die die Bestätigung übermittelt wird, bei Zahlung über edalnice.cz) kann die Zahlung der Zeitgebühr für das Fahrzeug nicht im EDAS IS erfasst werden.

Die personenbezogenen Daten werden im IS EDAZ für 2 Jahre nach Ablauf der Zeitgebühr-Dauer gespeichert. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß dem Straßengesetz.

b) Änderung des Kennzeichens

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • das ursprüngliche Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes);
  • das neue Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes).

Bei im RSV erfassten Fahrzeugen werden die Angaben über die Änderung des Kennzeichens aktualisiert, ohne dass eine Meldung über die Änderung des Kennzeichens erforderlich ist. Für Fahrzeuge, die nicht im RSV erfasst sind, ist eine Meldung über die Änderung des Kennzeichens erforderlich, und es müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • personenbezogene Daten des Anmelders:
    • Vorname und Nachname;
    • Telefonnummer und E-Mail (falls angegeben);
    • Postanschrift;
  • personenbezogene Daten des Eigentümers oder Halters
    • Personenbezogene Daten, die in der Zulassungsbescheinigung oder einem anderen Dokument enthalten sind, das die Kennzeichen-Änderung belegt;

Der SFDI erhält diese Daten direkt von den Anmeldern oder vom RSV. Bei Nichtangabe der personenbezogenen Daten kann die Änderung des Kennzeichens nicht erfasst werden.

Bei einer Meldung über die Änderung des Kennzeichens werden die Daten in der elektronischen Schriftgutverwaltung (im Folgenden kurz „TESS“ genannt) oder in der Schriftgutverwaltung des SDI gemäß den geltenden SFDI-Schriftenordnung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 10 Jahre. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 499/2004 GBl. über Archivwesen und Schriftgutverwaltung, in der Fassung späterer Vorschriften.

Bei den im Fahrzeugregister im IS EDAZ enthaltenen Daten (Kennzeichen und Angaben zur Änderung des Kennzeichens) werden die Daten gemäß Absatz a) Fahrzeugregister im IS EDAZ behandelt. 

c) Erfassung der Fahrzeugbefreiung von der Zeitgebühr

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes).

Bei im RVS erfassten Fahrzeugen werden die Angaben zur Befreiung aktualisiert, ohne dass eine Meldung zur Befreiung von der Zeitgebühr erfolgen muss, sofern die für die Befreiung erforderlichen Angaben im RSV verfügbar sind. Für Fahrzeuge, die nicht im RSV erfasst sind, ist eine Meldung über die Fahrzeugbefreiung von der Zeitgebühr erforderlich, und es müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • personenbezogene Daten des Anmelders:
    • Vorname und Nachname;
    • Geburtsdatum;
    • Telefonnummer und E-Mail (falls angegeben);
    • Postanschrift;
    • beglaubigte Unterschrift oder entsprechendes elektronisches Äquivalent.
  • personenbezogene Daten des Eigentümers
    • Personenbezogene Daten, die in der Zulassungsbescheinigung oder einem anderen Dokument enthalten sind, das den Befreiungsanspruch belegt;
    • Vollmachtsurkunde (sofern der Anmelder vertreten wird).

Der SFDI erhält diese Daten direkt von den Anmeldern oder vom RSV. Bei Nichtangabe der personenbezogenen Daten kann die Befreiung des Fahrzeugs von der Zeitgebühr nicht erfasst werden.

Bei einer Meldung über die Fahrzeugbefreiung von der Zeitgebühr werden die Daten in TESS oder in der Schriftgutverwaltung des SDI gemäß den geltenden SFDI-Schriftenordnung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 499/2004 GBl. über Archivwesen und Schriftgutverwaltung, in der Fassung späterer Vorschriften.

Bei den im Fahrzeugregister im IS EDAZ enthaltenen Daten (Kennzeichen und Befreiungsgrund von der Zeitgebühr) werden die Daten gemäß Absatz a) Fahrzeugregister im IS EDAZ behandelt.

d) Erfassung des Wegfalls der Befreiungsgründe von der Zeitgebühr

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes).

Bei im RVS erfassten Fahrzeugen werden die Angaben zum Wegfall der Befreiungsgründe aktualisiert, ohne dass eine Meldung über den Wegfall der Befreiungsgründe von der Zeitgebühr erfolgen muss, sofern die für den Wegfall der Befreiungsgründe erforderlichen Angaben im RSV verfügbar sind. Für Fahrzeuge, die nicht im RSV erfasst sind, ist eine Meldung über den Wegfall der Befreiungsgründe der Zeitgebühr erforderlich, und es müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • personenbezogene Daten des Anmelders:
    • Vorname und Nachname;
    • Geburtsdatum;
    • Telefonnummer und E-Mail (falls angegeben);
    • Postanschrift;
    • beglaubigte Unterschrift oder entsprechendes elektronisches Äquivalent.
  • personenbezogene Daten des Eigentümers oder Halters
    • Vollmachtsurkunde (sofern der Anmelder vertreten wird).

Der SFDI erhält diese Daten direkt von den Anmeldern oder vom RSV. Bei Nichtangabe der personenbezogenen Daten kann der Wegfall der Befreiungsgründe von der Zeitgebühr nicht erfasst werden.

Bei einer Meldung über den Wegfall der Befreiungsgründe von der Zeitgebühr werden die Daten in TESS oder in der Schriftgutverwaltung des SDI gemäß den geltenden SFDI-Schriftenordnung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 499/2004 GBl. über Archivwesen und Schriftgutverwaltung, in der Fassung späterer Vorschriften.

Bei im Fahrzeugregister im IS EDAZ enthaltenen Daten (Kennzeichen) werden die Daten gemäß Absatz a) des Fahrzeugregisters im IS EDAZ behandelt.

e) Rückerstattung der entrichteten Zeitgebühr

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes).
  • personenbezogene
    • Vorname und Nachname;
    • Telefonnummer und E-Mail (falls angegeben);
    • Postanschrift;
    • Bankkontonummer (falls angegeben);

Der SFDI erhält diese Daten direkt von den Anmeldern. Bei Nichtangabe der persönlichen Daten kann die Rückerstattung der entrichteten Zeitgebühr nicht erfolgen.

Bei Rückerstattung der entrichteten Zeitgebühr werden die Daten in TESS oder in der Schriftgutverwaltung des SDI gemäß den geltenden SFDI-Schriftenordnung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 499/2004 GBl. über Archivwesen und Schriftgutverwaltung.

Bei im Fahrzeugregister im IS EDAZ enthaltenen Daten (Kennzeichen) werden die Daten gemäß Gesetz Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, behandelt.

f) Erfassung der im elektronischen Mautsystem registrierten Fahrzeuge

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • Amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes);
  • Angabe darüber, dass das Fahrzeug im elektronischen Mautsystem registriert ist.

Der SFDI erhält diese Daten direkt vom Mautbetreiber.

Bei Erfassung der im elektronischen Mautsystem registrierten Fahrzeuge werden die Daten im IS EDAZ gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist entspricht der Dauer der Registrierung des Fahrzeugs im elektronischen Mautsystem.  Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß dem Straßengesetz.

g) Überwachung der Entrichtung der Zeitgebühr über ein an Kontrollbrücken oder mobilen Kontrollpunkten installiertes Kamerasystem

Zu diesem Zweck werden vom SFDI oder den Verarbeitern (CENDIS, s.p.; der Polizei der Tschechischen Republik; der Zollverwaltung der Tschechischen Republik) folgende Daten verarbeitet:

  • Fotografie (kann Angaben zur Person des Fahrers oder Beifahrers enthalten) mit Angabe von Ort und Uhrzeit der Aufnahme;
  • Amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes).

Diese Daten werden von SFDI mit Hilfe von an Kontrollbrücken oder an mobilen Kontrollpunkten angebrachten Kameras erfasst.

Bei Überwachung der Entrichtung der Zeitgebühr werden die Daten an den Kontrollbrücken oder auf Geräten der Polizei der Tschechischen Republik/Zollverwaltung der Tschechischen Republik gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 24 Stunden ab Zeitpunkt der Erfassung. Danach können sie auf Geräte der Polizei der Tschechischen Republik / Zollverwaltung der Tschechischen Republik heruntergeladen werden, wo sie weitere 48 Stunden aufbewahrt werden können. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß dem Straßengesetz.

h) Überwachung des Algorithmus der Nummernschilderkennung

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • amtliches Kennzeichen (einschließlich des Zulassungslandes) – Fotografienausschnitt.

Diese Daten werden von SFDI mit Hilfe von an Kontrollbrücken installierten Kameras erfasst.

Wenn die Überwachung des Algorithmus der Nummernschilderkennung aktiviert ist, werden die Daten an den Kontrollbrücken und im IS EDAZ gespeichert. Die Speicherdauer beträgt 24 Stunden nach der Aufzeichnung. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß dem Straßengesetz.

i) Überwachung der Selbstbedienungsautomaten mit einer Schlitzkamera

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • Kameraaufzeichnungen (mit personenbezogenen Daten des Benutzers des Selbstbedienungsautomaten) mit Ort und Uhrzeit der Aufnahme.

Diese Daten werden von SFDI mit Hilfe von an SB-Automaten installierten Kameras erfasst.

Bei der Überwachung der Selbstbedienungsautomaten werden die Daten in den Automaten gespeichert. Die Speicherdauer beträgt 5 Tage nach der Aufzeichnung. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

j) Bearbeitung sonstiger Eingaben, einschließlich Anfragen, im Zusammenhang mit der elektronischen Zeitgebühr

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • personenbezogene Daten des Anmelders/Fragenden:
    • Vorname und Nachname;
    • Geburtsdatum;
    • Wohnanschrift;
    • Telefonnummer und E-Mail;
    • beglaubigte Unterschrift oder entsprechendes elektronisches Äquivalent.

Der SFDI erhält diese personenbezogenen Daten von den Anmeldern bzw. Fragenden.

Bei einer Bearbeitung sonstiger Eingaben, einschließlich Anfragen, im Zusammenhang mit der elektronischen Zeitgebühr werden die Daten in TESS oder in der Schriftgutverwaltung des SDI gemäß der geltenden SFDI-Schriftenordnung gespeichert. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens 5 Jahre, bei Ersuchen um Bereitstellung der im IS EDAZ enthaltenen personenbezogener Daten beträgt die Frist jedoch mindestens 5 Jahre. Bei einem Antrag einer befugten Person auf Zugang zur Verwaltungsschnittstelle liegt die Frist bei mindestens 10 Jahren. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 499/2004 GBl. über Archivwesen und Schriftgutverwaltung, in der Fassung späterer Vorschriften.

k) Führung von Benutzerkonten für Mitarbeiter des Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter und deren Autorisierung im IS EDAZ

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder dem Verarbeiter (CENDIS, s.p.) folgende Daten gespeichert:

  • personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Verantwortlichen oder der Auftragsverarbeiter:
    • Vorname und Nachname;
    • Telefonnummer und E-Mail.

Der SFDI erhält diese personenbezogenen Daten von den Auftragsverarbeitern.

Bei Führung von Benutzerkonten werden die Daten im IS EDAZ gespeichert. Die Speicherdauer entspricht in der Regel der Laufzeit des Benutzerkontos. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

l) Verwendung von technischen, Präferenz- und Analyse-Cookies

Zu diesem Zweck werden von SFDI oder den Verarbeitern (CENDIS, s.p.; Google LLC) folgende Daten gespeichert:

  • personenbezogene Daten der Website-Besucher:
    • IP-Adresse.

Diese personenbezogenen Daten werden vom SFDI über die Cookies erhoben.

Die Verarbeitung von technischen Cookies ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des jeweiligen für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, es sei denn, diese Interessen überwiegen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person. Die individuellen Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Cookies siehe hier.

Die Verarbeitung von Präferenz- und Analyse-Cookies beruht auf der Einwilligung der betroffenen Person mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Die individuellen Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Cookies siehe hier.

2.    Weiterleitung personenbezogener Daten und deren Empfänger

Ihre personenbezogenen Daten können an Behörden weitergeleitet werden, wozu der SFDI laut den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Straßengesetz, verpflichtet ist.

Ihre personenbezogenen Daten können an die CENDIS, s.p. weitergeleitet werden, die das IS EDAZ erstellt hat und eine Kundenhotline betreibt, dabei jedoch nicht berechtigt ist, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiterzuleiten oder für eigene Zwecke zu nutzen oder diese in an Dritte erbrachte Dienstleistungen einzuschließen. Um die Bezahlung der elektronischen Vignette zu überprüfen, werden Ihre personenbezogenen Daten der Polizei der Tschechischen Republik und dem Zoll der Tschechischen Republik zur Einsicht vorgelegt bzw. übermittelt.  

Ihre personenbezogenen Daten werden vom SFDI, mit Ausnahme der IP-Adresse, nicht an Drittländer oder internationale Organisationen weitergeleitet. Die IP-Adresse kann in den Datenzentren von Google LLC (https://www.google.com/about/datacenters/locations/) oder in den Datenzentren der Verarbeiter der Google LLC (https://business.safety.google/adssubprocessors/), mit Sitz in Drittländern verarbeitet werden. Der SFDI hat mit Google LLC einen Nachtrag zur Datenverarbeitung abgeschlossen, der die Haftung zwischen dem Exporteur (SFDI) und dem Importeur (Google LLC) regelt und laut welchem sich Google LLC verpflichtet, die einschlägigen Garantien und Schutzmaßnahmen so einzuhalten, damit derselbe Schutz wie in der Europäischen Union garantiert wird.

3.    Rechte der betroffenen Person

a)    Recht auf Widerruf der Einwilligung

Verarbeitet der SFDI personenbezogene Daten aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person, kann die betroffene Person diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

b)   Auskunftsrecht

Die betroffene Person hat Recht auf Auskunft vom SFDI, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht. Wenn ja, dann hat die betroffene Person weiter das Recht auf Einsicht und folgende Auskunft:

  • Zwecke der Verarbeitung;
  • Kategorie der betroffenen personenbezogenen Daten;
  • Empfänger oder Empfängerkategorien, denen die Daten weitergeleitet wurden oder werden;
  • planmäßige Dauer, für die personenbezogene Daten gespeichert werden oder, wenn es nicht möglich ist, sie zu bestimmen, die Kriterien, die zur Bestimmung dieser Dauer verwendet wurden;
  • Recht auf Korrektur oder das Löschen von personenbezogenen Daten durch den SFDI, auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen diese Verarbeitung;
  • Rechts auf Beschwerde bei der Behörde für den Schutz personenbezogener Daten;
  • Recht auf alle verfügbaren Informationen über die Quelle der personenbezogenen Daten;
  • Recht auf Auskunft zu automatisierter Entscheidung bzw. Profiling, zum Prozess sowie zur Bedeutung und den anzunehmenden Konsequenzen dieser Art von Verarbeitung.

Der SFDI gewährt die Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Auskunft darüber kostenlos. Lediglich bei der Annahme, dass das Ersuchen offensichtlich unbegründet oder unangemessen ist, insbesondere da es wiederholt erfolgt, kann der SFDI eine angemessene Gebühr laut der Gebührenliste für die Auskunft zu personenbezogenen Daten auf www.sfdi.cz/soubory/gdpr/gdpr_sazebnik_uhrad.pdf erheben.Erfolgt das Ersuchen in elektronischer Form, erfolgt auch die Auskunft durch den SFDI in üblicher elektronischer Form, sofern nichts anderes verlangt wird.

c)    Recht auf Berichtigung

Erachtet die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten als ungenau, hat sie das Recht, vom SFDI die unverzügliche Berichtigung zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, auch mittels einer ergänzenden Mitteilung, zu verlangen.

d)   Recht auf Löschung

Der betroffenen Person steht das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten durch den SFDI zu, sofern mindestens eines der nachfolgenden Kriterien als erfüllt gilt:

  • die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr erforderlich sind;
  • Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die fehlende Existenz eines rechtlichen Grundes für die Verarbeitung;
  • Vorbringen eines Einwandes gegen die Verarbeitung und die fehlende Existenz eines rechtlichen Grundes für die Verarbeitung;
  • die personenbezogenen Daten wurden rechtswidrig verarbeitet;
  • die personenbezogenen Daten müssen zwecks Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden.

Das Recht auf Löschung wird nicht geltend gemacht, sofern eine gesetzliche Ausnahme besteht, insbesondere wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für folgende Zwecke erforderlich ist:

  • Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem SFDI übertragen wurde;
  • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, soweit das genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt;
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Die betroffene Person hat das Recht, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den SFDI in folgenden Fällen einzuschränken:

  • die Genauigkeit der personenbezogenen Daten wird angezweifelt – der SFDI schränkt die Verarbeitung für die Dauer ein, innerhalb welcher die Genauigkeit überprüft wird;
  • die Verarbeitung ist rechtswidrig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung von deren Nutzung;
  • der SFDI benötigt keine personenbezogenen Daten mehr zur Verarbeitung, die betroffene Person verlangt sie jedoch zur Bestimmung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche;
  • die betroffene Person widerspricht der Verarbeitung, solange nicht überprüft wird, dass die berechtigten Gründe des SFDI über den berechtigten Gründen der betroffenen Person stehen.

Im Falle einer Verarbeitungseinschränkung darf die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zum Zweck der Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder in einem wichtigen öffentlichen Interesse der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik erfolgen.

f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Die betroffene Person hat das Recht auf Erhalt der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, üblich verwendeten und maschinell lesbaren Format, und hat weiter das Recht, die Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, ohne dass der SFDI die Person daran hindert, und zwar in folgenden Fällen:

  • die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet;
  • die Verarbeitung erfolgt mithilfe automatisierter Verfahren.

Falls technisch möglich, übermittelt der SFDI die Daten einem anderen Verantwortlichen auf der Grundlage des Ersuchens der betroffenen Person. Dieses Recht wird nicht geltend gemacht, sofern die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem SFDI als dem Verantwortlichen übertragen wurde.

g)   Recht auf Widerspruch

Die betroffene Person kann jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen, sofern der Rechtsanspruch der Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, oder die Verarbeitung für die Zwecke der berechtigten Interessen des Verantwortlichen, inkl. Profiling laut diesen Bestimmungen, unbedingt erforderlich ist. Der SFDI verarbeitet personenbezogene Daten nicht weiter, wenn nachgewiesen wird, dass schwerwiegende legitime Gründe für die Verarbeitung bestehen, die über den Interessen oder Rechten und Freiheiten der betroffenen Person liegen, oder zur Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig sind.

h)   Recht, kein Gegenstand automatisierte Entscheidungen im Einzelfall, inkl. Profiling, zu sein

Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung, einschließlich Profiling, unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, durch das für den Verantwortlichen geltende Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, das auch angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, genehmigt ist oder auf der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person beruht.

i)     Beschwerderecht

Die betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde mit Sitz: Pplk. Sochora 27, 170 00 Praha 7, Tschechische Republik, Tel.: +420 234 665 111, Web: http://www.uoou.cz/, im Falle der Annahme, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den SFDI die Datenschutz-Grundverordnung verletzt wird.

4.    Geltendmachung der Rechte von betroffenen Personen

Um den Antrag auf die Geltendmachung Ihrer Rechte zu stellen, verwenden Sie das PDF-Formular und übermitteln es auf eine der folgenden Arten. Der SFDI schränkt unter Berücksichtigung der eventuellen Gefahr des Missbrauchs sowie um die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (z. B.: Kunden, Mitarbeiter, Zulieferer usw.) zu schützen, die Kommunikationskanäle ein, über welche Ihre Ersuchen auf die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Personen bearbeitet werden. Um Sie als betroffene Person eindeutig identifizieren zu können, benötigen wir folgende Angaben: Vorname und Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz.

  1. An die Datenbox für Anliegen rund um die elektronischen Autobahnvignetten mit dem Code ws5mh9w auf  https://mojedatovaschranka.cz/.
  2. Per E-Mail an epodatelna@edalnice.cz (elektronisch ausgefülltes PDF-Formular oder das eingescannte vorausgefüllte PDF-Formular mit elektronischer Unterschrift, die laut Sonderrechtsvorschrift als eigenhändige Unterschrift angesehen wird, oder in Form der elektronischen Konversion des ausgedruckten und ausgefüllten Formulars, die Sie in den Czech-Point-Stellen erhalten),
  3. In Dokumentenform per Postdienstleister mit amtlich beglaubigter Unterschrift an die Adresse: Státní fond dopravní infrastruktury, Sokolovská 1955/278, 190 00 Praha 9.
  4. Wenn Sie kein Internet zur Verfügung haben, können Sie Ihr Ersuchen per Hand verfassen, mit den Pflichtangaben und der amtlich beglaubigten Unterschrift bzw. Vollmacht versehen und an die Adresse des SFDI senden.

Formular zum Downloaden

Antrag auf Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person

Sollten Sie Ihren Antrag an die Kontaktdaten des SFDI senden, die jedoch nicht die Kommunikationskanäle für die Übermittlung des Ersuchens auf die Geltendmachung Ihrer Rechte sind, wird Ihr Ansuchen trotzdem bearbeitet.


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