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    a) Wenn Sie sofort los müssen, zahlen Sie die Maut für den Antrieb, der anhand der Angaben im Fahrzeugregister ausgewählt wurde.

    b) Wenn Sie nicht sofort losfahren müssen, folgen Sie Punkt 2 und warten die Änderung der Daten im Fahrzeugregister ab, bevor Sie die Vignette bezahlen.

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    Beim Vignettenkauf für einen Antrieb, der aufgrund falscher oder unvollständiger Daten im Zentralen Fahrzeugregister ausgewählt wurde, empfehlen wir, die Daten bei der Kfz-Zulassungsstelle bei dem Gemeindeamt einer Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich oder elektronisch im Verkehrsportal korrigieren zu lassen bzw. zu korrigieren. Näheres finden Sie in der nachstehenden Beschreibung:

    Werden Diskrepanzen zwischen den Daten im Fahrzeugregister und im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung festgestellt, muss beim Zentralen Fahrzeugregister die Ergänzung oder Berichtigung der Daten beantragt werden. Nach Vorlage der Fahrzeugdokumente beim Zentralen Fahrzeugregister wird eine amtliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten vorgenommen. Die zweite Möglichkeit ist das Einreichen eines Änderungsantrags über das Verkehrsportal https://portaldopravy.cz/ – im Abschnitt Fahrzeuge können Sie einen Antrag auf das Eintragen von Datenänderungen stellen. Laden Sie die Fahrzeugdokumente als Anhang zu dem Antrag hoch, wählen die Dienststelle aus, die den Eintrag korrigieren soll, und reichen den Antrag ein. Dann warten Sie die Mitteilung über die Datenkorrektur ab. Der Nachtrag ist kostenlos und unterliegt keiner Verwaltungsgebühr.

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    Sobald die Angaben im Fahrzeugregister korrigiert sind, können Sie die Erstattung der Preisdifferenz beantragen, sofern ein solcher Anspruch vorliegt.

    Den Antrag stellen Sie über das Formular Antrag auf Rückerstattung der gezahlten Zeitgebühr.

    Vorlageoptionen:
    a) Datenpostfach: ws5mh9w
    b) per E-Mail an: epodatelna@edalnice.cz
    c) in Papierform an: Staatsfonds für Verkehrsinfrastruktur, Sokolovská 1955/278, 190 00 Praha 9, Tschechische Republik

    Eine Sammeleinreichung kann nur in elektronischer Form erfolgen. Der im Antrag genannte Antragsteller (Anmelder) ist immer eine natürliche Person, bitte keine juristische Person eintragen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorlageoptionen finden Sie in Artikel XI. Zahlungsbedingungen.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Erstattungsgründen, einschließlich einer Liste der Pflichtanlagen siehe auch Artikel XV. Zahlungsbedingungen.

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    Sobald Ihr Antrag auf Rückerstattung der Zeitgebühr bearbeitet wurde, erhalten Sie den Differenzbetrag zurück. Beim Kauf einer Vignette in einer Verkaufsstelle wird der Betrag auf das im Antrag angegebene Bankkonto zurückerstattet. Ansonsten werden Geldbeträge auf die gleiche Weise zurückerstattet, wie die Vignette bezahlt wurde.

    Beim Kauf einer Vignette für einen Antrieb, der aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben im Zentralen Fahrzeugregister ausgewählt wurde, wird für die Bearbeitung des Antrags keine Bearbeitungsgebühr erhoben.