Über die digitale Vignette

Offizieller Online-Shop mit Vignetten für die Tschechische Republik

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Der Öko-Preis der Vignette hängt von der Art des Öko-Antriebs Ihres Fahrzeugs ab, siehe aktuelle Preisliste.

Gruppenzahlung

Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge oder verwalten Sie einen ganzen Fuhrpark? Kaufen Sie Vignetten für alle Fahrzeuge zusammen mit einmaliger Zahlung.

Verwaltung der gekauften Vignette

  1. Informationen zur gekauften Vignette
  2. Änderung des Beginns der Gültigkeit der Vignette
  3. Änderung des Kfz-Kennzeichens
  4. Benachrichtigungseinstellungen

Gruppenzahlung

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Wer muss die digitale Vignette haben?

Der Kauf der digitalen Vignette, ist für die Kraftfahrzeuge verpflichtend, die mindestens vier Räder haben und deren höchstzulässiges Gewicht 3,5 Tonnen beträgt. Auf die Anhängefahrzeuge und Motorräder bezieht sich diese Pflicht nicht. Ab dem 01.01.2021 wird die Liste der befreiten Fahrzeuge jedoch ergänzt.

Kontrolle und Strafen

Die tschechische Polizei und die Zollverwaltung erkennen gemäß dem Kfz-Kennzeichen, ob das Fahrzeug eine gültige digitale Vignette hat oder ob es befreit ist.

Die Kontrolle erfolgt direkt auf den vignettenpflichtigen Autobahnstrecken mittels der Fahrzeuge der Sicherheitsorgane, die mit einem Kamerasystem für Erkennung von Kfz-Kennzeichen versehen sind, oder mittels der Fernverbindung mit den Kontrolltoren oder in Form einer Kontrolle an den Rast- und Parkplätzen.

Höhe der Strafe

  • Den Fahrern, die auf der vignettenpflichtigen Autobahnstrecke ohne gültige digitale Vignette fahren (falls sie nicht befreit sind), kann eine Strafe von bis 20.000 CZK erteilt werden.
  • Es wird auch der eventuelle Missbrauch der Befreiung kontrolliert. Falls die physische oder juristische Person eine Meldung über Befreiung einreicht, ohne darauf Anspruch zu haben, mit dem Ziel, das System absichtlich zu missbrauchen, kann die Strafe bis zu 100.000 CZK betragen. Falls die vignettenpflichtige Autobahnstrecke von einem Fahrzeug benutzt wird, auf das sich die Befreiung bezieht, der Fahrer jedoch keine Meldung eingereicht hat, obwohl es gesetzlich gefordert ist, kann ihm eine Strafe von bis 5.000 CZK erteilt werden. Dieselbe Höhe der Strafe gilt auch für die Personen, die dem Staatsfonds für Verkehrsinfrastruktur nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen melden, dass die Befreiungsgründe erloschen sind.

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